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Personalfreisetzung

Eine Gesamtbetrachtung der Personalwirtschaft beinhaltet auch den sensiblen Bereich der Personalfreisetzung. Unterschiedliche externe und interne Einflüsse können für den Dienstgeber bzw. Dienstnehmer ausschlaggebend sein, das Dienstverhältnis aufzulösen.

Eine Trennung muss konfliktfrei und arbeitsrechtlich korrekt erfolgen, um den verbleibenden Mitarbeitern Sicherheit zu vermitteln. Klare, gezielte Information und Kommunikation hinsichtlich der Trennungsgründe an Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Partner beugen Fehlinformationen und Imageverlust vor.

Eine geplante Dienstgeberkündigung erfordert eine frühzeitige Anpassung der Personalplanung. Es ist dabei zu überlegen, ob ein interner Mitarbeiter für die offene Position rekrutiert wird oder ob externe Beschaffungsmaßnahmen nötig sind. Ebenso müssen die Vor- und Nachteile einer „Freistellung“ abgewogen werden.

Durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters verliert das Unternehmen wertvolles Know-how. Daher ist die Wissenssicherung wichtig. Die Kenntnisse des scheidenden Dienstnehmers müssen möglichst strukturiert und lückenlos an die verbleibenden Mitarbeiter weitergegeben werden.

Wenn zeitgerecht und professionell gehandelt wird, kann jede Personalfreisetzung auch eine Chance sein, neues externes Know-how zu gewinnen.