Energieausweis

Heizkosten stellen den größten Anteil an den Betriebskosten in privaten Haushalten dar. Für die Raumheizung und Warmwasserbereitung wird noch immer etwa ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs aufgewendet. Der Energieverbrauch von Gebäuden und deren Nutzern ist dennoch meist eine unbekannte Größe.
Ab 2006 muss in allen EU-Mitgliedsstaaten bei allen Immobilienkäufen und Neuvermietungen ein Energieausweis vorgelegt werden, aus dem der absehbare Energieverbrauch des Gebäudes hervorgeht. Dies gilt auch bei Verkauf oder Vermietung einzelner Wohnungen oder Einheiten innerhalb eines Gebäudes.
 
Ein Energieausweis ist vergleichbar mit der Verbrauchsanalyse von Kraftfahrzeugen. Es wird der zu erwartende Energiebedarf bei Neubauten und Sanierungen berechnet und festgehalten. Der Energieausweis gibt somit Auskunft über den Energieverbrauch der Liegenschaften und wird dargestellt in kWh/m² und Jahr.
Ob Bauherr, Mieter, Käufer oder Eigentümer – der Energieausweis
sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann.
Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, welches Sie bei der Beantragung von Fördermittel, Baukostenzuschüssen usw. unterstützt.

Die WRS ist berechtigt, gültige Energieausweise auszustellen.